Beachten Sie stets Ihre Pflicht zur Schadensminderung!

Gesetzliche Grundlage für die Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers ist § 62 Versicherungsvertragsgesetz. Dies hat für den Versicherungsnehmer zwei wichtige Folgen: 1. Nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ (AKB) ist bei Haftpflichtschäden der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. Deshalb: Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben! 2. … Beachten Sie stets Ihre Pflicht zur Schadensminderung! weiterlesen